1. Verhaltensgrundsätze für Heilerinnen und Heiler
- Die Mindestanforderungen dieses Verhaltenskodexes legen das korrekte
Verhalten für Heilerinnen und Heiler fest. Sie sollen die Patientinnen und
Patienten während der Heilung schützen. - Unter spiritueller oder geistiger Heilung verstehe ich das Weiterleiten
heilender Energien durch die Hände oder mittels der Gedankenkraft aus den
feinstofflichen Zentren unserer Körper. Dies beinhaltet auch mediale und
mediumistische Hilfestellungen. - Die von mir ausgeübten Heilweisen beinhalten nicht: Manipulationen,
Hypnosen, den Gebrauch technischer Instrumente, Drogen oder anderer
Heilmittel. - Von mir erwarte ich, dass ich mich immer dem Zweck angemessen verhalte,
die Verantwortung für mein eigenes Handeln trage und das Vertrauen der
Öffentlichkeit in geistig-spirituelle Heilungen fördere. Die
Grundanforderungen und Regeln hierfür fasse ich in diesem Verhaltenskodex frei
nach dem Kodex des DGH e.V. zusammen.
2. Heilerinnen und Heiler müssen immer
- ihre eigenen Fähigkeiten und ihr Wissen schulen und verbessern;
- Patientinnen und Patienten mit Respekt behandeln;
- die Verantwortung für die Beziehung mit ihren Patienten übernehmen und
sicherstellen, dass das Vertrauen in sie aufrechterhalten wird; - ihre eigenen Grenzen erkennen, Hilfe und Unterstützung bei Kolleginnen und
Kollegen mit größerer/anderer Erfahrung und ergänzenden Fähigkeiten suchen, wo
es nötig ist; - eine geeignete Arbeitsumgebung am Ort ihrer Heilungen herstellen und die
in Deutschland bzw. in den jeweiligen Bundesländern zur Sicherheit und zum
Schutz der Patientinnen und Patienten geltenden Rechtsvorschriften beachten,
soweit diese für die geistige Heilung zutreffen; - für eine geeignete Haftpflichtversicherung Sorge tragen;
- sich davon überzeugen, dass Patientinnen und Patienten sich medizinischen
Rat und Beistand geholt haben, wenn es im konkreten Fall angebracht zu sein
scheint; - immer bereit sein, mit Mitgliedern aller medizinischen und heilenden
Berufe zusammen zu arbeiten; - diejenigen Gesetze und Rechtsvorschriften kennen, verstehen und danach
handeln, die das Heilen und insbesondere ihre Heil-Schwerpunkte betreffen.
Dies sind beispielsweise Regelungen,- welche die Schweigepflicht regeln,
- die zum Schutz der Kinder erlassen wurden,
- dem Schutz der Tiere gelten,
- die den erlaubnispflichtigen Bereich zur Ausübung der Heilkunde
betreffen (Geschlechtskrankheiten und Infektionen, Zahnheilkunde,
Geburtshilfe, Anwendung von Heilmittel, Kräutern usw.).
3. Heilerinnen und Heiler dürfen niemals
- den Erfolg einer Heilung garantieren, versprechen, behaupten oder
unterstellen; - Titel oder Beschreibungen für sich oder ihre Heilweise benutzen, die
Patientinnen und Patienten oder die Öffentlichkeit irreführen könnten; - andere Heilformen außerhalb des Heilens anbieten oder ausführen, es sei
denn, sie besitzen die Erlaubnis und / oder Qualifikation dazu
(Arzt/Heilpraktiker); - Heilung geben im Falle eigener Unpässlichkeit oder Krankheit (dies
schließt insbesondere persönliche Krisen ein, die die eigenen Heilfähigkeiten
einschränken und somit zu einer Bedrohung der Patientinnen und Patienten oder
auch des Kollegenkreises werden können); - während der Ausbildung Heilung geben ohne die Begleitung des Ausbilders
oder qualifizierten Beobachters, außer wenn es mit dem Ausbilder und Patienten
vorher unmissverständlich vereinbart wurde, dass eine Heilung von einem/einer
in der Ausbildung stehenden Heiler/in gegeben wird; - Dokumente oder Aufzeichnungen über Heilvorgänge manipulieren;
- einen Patienten /eine Patientin sexuell, emotional oder in anderer Weise
misshandeln, ausbeuten oder sie in eine persönliche Abhängigkeit bringen; - eine Heilung geben, wenn diese zum betreffenden Zeitpunkt für den
Patienten oder den Heiler nicht sicher oder angebracht ist; - eine Diskriminierung begehen – weder auf Grund des Geschlechts, Rasse,
Religion, politischer Ansicht, Glaubensrichtung, Alter oder einer
Behinderung.
4. Vor Beginn einer Heilsitzung müssen Heilerinnen und Heiler
immer
- Patientinnen und Patienten beim ersten Besuch erklären, wie die Heilung
gegeben wird, wie sie abläuft, was der Patient /die Patientin in Bezug auf
Kosten und eventuelle weitere Besuche erwarten kann; - sich davon überzeugen, dass Einverständniserklärungen vorliegen bzw. dass
diese gegeben werden, wenn es sich um die Behandlung Minderjähriger oder von
Tieren handelt.
5. Heiler müssen während einer Heilsitzung immer
- sich korrekt verhalten, die Wünsche der Patientinnen und Patienten
herausfinden und respektieren. Sie haben insbesondere zu beachten, ob, wo und
wie Patientinnen und Patienten berührt werden möchten oder nicht; - die Ansichten und Glaubensrichtung des Patienten / der Patientin
respektieren; - sich in angebrachter Weise benehmen, wenn sie Patientinnen und Patienten
behandeln, die sich in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer
Pflegeeinrichtungen befinden, (z.B. sich die nötige Erlaubnis einholen, die
Verantwortlichkeit der Einrichtung für den Patienten respektieren, die Heilung
ohne großes Aufsehen oder Störung anderer Patienten, des Pflegepersonals oder
des Pflegeablaufs der Einrichtung geben. Keine Kleidung tragen, die eine
Verwechslung mit dem Pflegepersonal ermöglicht); - eine dritte Person während einer Heilung an Kindern unter 16 anwesend
haben, sofern nicht ausdrücklich aus Gründen des Heilungserfolgs eine andere
Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten oder betreuendem Personal
getroffen wird.
6. Heilerinnen und Heiler dürfen niemals
- Patientinnen oder Patienten ohne deren ausdrückliche Einwilligung eine
Heilung geben; - einen Patienten /eine Patientin bitten, Kleidungsstücke abzulegen außer
einem Mantel, Schuhe, Brillen, Schmuck u.ä.; - einer Patientin / einem Patienten eine medizinische Diagnose geben;
- einem Patienten /einer Patientin eine spezielle Behandlungsform anraten
oder empfehlen (z.B. Operation, Kur oder Abfolge von Medikamenten) oder eine
Einmischung in die Verordnung von Medikamenten oder eine Behandlung vornehmen,
die ein Patient gerade erhält; ohne die ausdrückliche Einwilligung des
Patienten /der Patientin eine dritte Person zur Heilung hinzuziehen (z. B
Heiler in der Ausbildung oder Familienangehörige des Patienten).
7. Nach der Heilsitzung müssen Heiler immer
- eindeutige Notizen zum Ablauf bzw. Ergebnis der Heilung des Patienten /der
Patientin anfertigen; - sicherstellen, dass die Patientennotizen sicher und über einen Zeitraum
vom 7 Jahren aufbewahrt werden; - die Schweigepflicht über die von Patientinnen und Patienten erhaltenen
Informationen wahren, es sei denn, sie verstoßen damit gegen gültiges Recht
oder öffentliches Interesse (z.B. wenn die Gefahr besteht, dass ein
Patient/eine Patientin sich oder Andere gefährdet, oder dass ihm/ihr Gefahr
droht).

